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ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufsbedingungen

 


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich in Textform der Geltung zustimmen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäfts-bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners an diesen vorbehaltlos leisten.

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Verein-barungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein in Textform geschlossener Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.

1.4 Ergänzend zu diesen Verkaufsbedingungen gelten die Regelungen der Incoterms® nach Maßgabe der zur Zeit des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Die in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen gehen den Incoterms® jedoch vor.

 

2. Angebot und Vertragsabschluß

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäߧ145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. An unsere Angebote halten wir uns zwei Wochen lang gebunden.

 

3. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Beipackzettel etc., behalten wir uns die Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

4. Preise und Zahlung 4.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.


4.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf folgendes Konto zu erfolgen:


4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum der Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


4.4 Eine Erhöhung des Entgelts für Produkte, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß geliefert sollen, bleibt vorbehalten. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen, ausdrücklichen Vereinbarung.


4.5 Soll eine Ware an den Besteller geliefert werden, so wird die Lieferung versichert, es sei denn, der Besteller hat der Versicherung zuvor in Textform widersprochen. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Besteller. Der Besteller trägt darüber hinaus die Kosten des Transports sowie weitere unmittelbar oder mittelbar durch die Versendung zum Besteller anfallende Kosten wie Steuern, Zölle und weitere Abgaben, gleich ob diese im Ursprungs-, Transit- oder Bestimmungsland erhoben werden, zu tragen.

Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen

IBAN DE28700519950010262137

SWIFT BYLADEM1ERD



5. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.



6. Lieferzeit


6.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.


6.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraus-setzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


6.3 Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei-geführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.


6.4 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Liefer-verzuges bleiben unberührt.

 

7. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

8. Eigentumsvorbehalt


8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.


8.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn über-gegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.


8.3 Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 


9. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Hersteller-Regreß


9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs-gemäß nachgekommen ist.


9.2 Produkte der Centronic Gmbh sind mit einem Haltbarkeitsdatum versehen. Sämtliche Mängelansprüche verjähren mit Ablauf der angegebenen Haltbarkeit. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.


9.3 Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.


9.4 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel auf-weisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, Ersatzware liefern (eine Nachbesserung ist nach der Natur unserer Produkte ausgeschlossen). Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück-griffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.


9.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.


9.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleißwie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung.

übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.


9.7 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.


9.8 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 9.6 entsprechend.


9.9 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).


9.10 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.


9.11 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

10. Sonstiges

10.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).


10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.


10.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.